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Wen trifft die neue Grundsteuer?

Autorenbild: Freie BürgerlisteFreie Bürgerliste

Eines vorweg: Die  alten  Hebesätze mit den neuen oder die verschiedener Gemeinden  miteinander zu vergleichen ist ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen.

Heilbronn  und Heidelberg können  beispielsweise die Hebesätze deutlich senken und trotzdem mehr Einnahmen „kassieren“, bei ländlichen Gemeinden ist es umgekehrt.

Wer einen Schrebergarten oder einen Acker besitzt, braucht sich wenig Gedanken machen. Wer einen unbebauten Bauplatz besitzt, wird allerdings deutlich mehr als bisher bezahlen.

Ziel der Landesregierung: Baulücken  sollen geschlossen, statt immer neue Baugebiete erschlossen werden. Die höhere Grundsteuer soll dann auch zur Bebauung oder zum Verkauf anregen. Schließlich ist der Wert eines ehemaligen 10 Ar- Ackers von gut 1000 €  je nach Lage im Stadtgebiet auf 50 000 oder 200 000 Euro gestiegen.

Weil nur die Grundstücksgröße, deren Gutachterwert und die Bebauung interessieren, werden Eigentumswohnungen (indirekt auch deren Mieter) und Häuser mit kleinen Grundstücken dann ab 1.1.25 deutlich weniger Grundsteuer zahlen. Auch Gewerbebetriebe zahlen in der Regel deutlich weniger.

Steuern und Steuererhöhungen sind nicht das, womit sich Gemeinderäte beim Bürger beliebt machen können. Um so mehr muss deren Notwendigkeit gut begründet werden!

Aber letztlich müssen wie zu Hause Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht sein , Schulden irgendwie„rentierlich“ sein und spätestens von der nächsten Generation zurückbezahlt werden.

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt hat schon 2020 unserer Stadt (noch unter Bürgermeister Maertens) erstmals die „Gelbe Karte“ gezeigt und  den nächsten Haushalt nur unter Auflagen genehmigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) forderte damals von uns  „alle Sparmöglichkeiten zu nutzen und alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen...“

An warnenden Hinweisen aus der Kämmerei und auch aus unserer Fraktion hat es schon Jahre zuvor nicht gefehlt.

Wir müssen uns gerade jetzt  den schmerzlichen Realitäten stellen, damit uns eines Tages der folgende Satz des österreichischen Schriftstellers Peter Rosegger nicht um die Ohren fliegt:

 „Sonst hat der leichtsinnige Sohn Schulden gemacht, die der Vater bezahlen musste, heute macht der leichtsinnige Vater Schulden, die der Sohn bezahlen muss.“

Es gilt, alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und bei den Belastungen unserer Bürger auf faire und gerechte Verteilung zu achten.

Kein Stadtrat wünscht  Steuererhöhungen, aber eine bloße (populistische) Verweigerungshaltung hilft niemandem!  Hier sind die Gemeinderäte aller Fraktionen in der Verantwortung.


Hubert Segeritz

 
 
 

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