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Stellungnahme der FBL zum VGH-Urteil zur Aufbereitungsanlage von Konrad-Bau in Gerlachsheim

Die Mannheimer Juristen haben entschieden, die Normenkontrollklage der fünf Bürger zur Aufbereitungsanlage in Gerlachsheim abzulehnen. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof nur die Gültigkeit des Bebauungsplans der Gemeinde überprüft. Für das emissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren der Anlage (z.B. für die Schwerlastverkehrsbelastung) ist der VGH nach eigenen Angaben nicht zuständig.

Die juristische Bewertung ist nur die eine Seite der Medaille, die politische Aufarbeitung eine andere, welche die Juristen schwerpunktmäßig nicht zu beurteilen hatten.


Im Vorfeld wurde zunächst den Gerlachsheimern in einer Bürgerversammlung eine 50.000-Tonnen-Anlage vorgestellt und diese vom Gemeinderat dann unter Vorbehalt und gewissen Auflagen befürwortet.

Wenn dann im Nachhinein aufgrund des „Ermessensspielraumes“ von Bürgermeister Maertens eine Verdreifachung der Abfallmengen „durchgewunken“ und akzeptiert wurde, ohne zuvor sein Kontrollorgan zu informieren, dann zeigt das eine deutliche Missachtung des Gemeinderats und des Bürgerwillens. So verstärkt man bloß die Politikverdrossenheit beim Bürger.

Um wieder ein Minimum an Vertrauen herstellen zu können, haben der Gemeinderat, die Firma Konrad-Bau und Bürgermeister Maertens einmütig einen „Runden Tisch“ einberufen und dabei vier eigens ausgewählte Bürger aus Gerlachsheim mit eingebunden.

Die demokratisch gefällte Empfehlung dieses „Runden Tisches“ gab eindeutig das Signal, einen Alternativstandort auszuwählen.

Eine Missachtung des Mehrheitsbeschlusses dieses Gremiums ist zwar juristisch möglich, aber ein „gefühlter“ Schlag gegen demokratische Spielregeln.

Wir fordern daher: Es ist schon genug Porzellan zerschlagen worden. Die Empfehlung des „Runden Tisches“ und der daraus resultierende Gemeinderatsbeschluss muss vorrangig, nachhaltig und ernsthaft umgesetzt werden!


Eine Zwischenlösung für einen begrenzten Zeitraum erscheint unrealistisch.Dagegen sprechen u.a. die Auflagen des Landratsamts, die voraussichtlich nicht unerhebliche Kosten verursachen und am bisher genehmigten Standort erfüllt werden müssten. Die Kosten für die Abbiegespur, Kanalerweiterung und Anlagenteile können ja nicht auf einen anderen Standort übertragen werden.


Nach Auskunft von Herrn Köhler, Geschäftsführer der Fa. Konrad-Bau, wurde die Mengenerhöhung im Antragsverfahren u.a. deshalb notwendig, weil sonst die Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte.

Eine dauerhafte, möglicherweise für einen Teil der Bürger akzeptable Mengenbegrenzung, ist daher eher unrealistisch. Ein Betrieb, der nicht wirtschaftlich arbeitet, macht auf Dauer keinen Sinn! Daher wird eine Mengenerweiterung und die damit zusammenhängende Erhöhung des Schwerlastverkehrs ständig belastend im Raum stehen.

Die Freie Bürgerliste ist daher nach wie vor der Auffassung, dass die Aufbereitungsanlage am genehmigten Standort in Gerlachsheim nicht umgesetzt werden sollte. Auch wenn die Bebauungsplanänderung rechtswirksam ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass u.a. eine nicht unerhebliche Zunahme des Schwerlastverkehrs zu erwarten ist, was den Ortsbereich über Gebühr belastet und den Bürgern nicht zugemutet werden kann.

Die Freie Bürgerliste wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, einen Alternativstandort zu entwickeln.

Hubert Segeritz (Fraktionsvorsitzender FBL), Michael Geier (Vorsitzender FBL), Andreas Schäffner und Reinhard Vollmer (Teilnehmer des Runden Tisches) stellvertretend für die Freie Bürgerliste (FBL)

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